Mesajı Okuyun
Old 05-01-2010, 20:16   #3
Gemici

 
Varsayılan

Sayın Hülya Karadayı (Öner),
Alman Hukuku bakımından altta sıralanan kriterlere bakmak gerekir, hangi mahkemenin yetkili olduğu konusunda. Tercüman olduğunuzu gördüğüm için açıklamayı Türkçeye çevirmeden aktarıyorum.


Alıntı:
Zuständig für Scheidungsverfahren sind die Amtsgerichte.


1.
Wenn aus der Ehe noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist zuständig für ein Scheidungsverfahren das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.


2.
Wenn es keine minderjährigen Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig, an dem Ort wo die Eheleute zuletzt zusammen gelebt haben, falls einer der Eheleute noch an diesem Ort wohnt.


3.
Wenn es keine minderjährigen Kinder gibt und keiner der Ehegatten mehr in dem Ort lebt, in dem man früher zusammen gelebt hat: Es ist das Amtsgericht zuständig in dem Ort, an dem der andere Ehegatte lebt, an den der Scheidungsantrag zugestellt werden soll.


4.
Ist keine dieser Voraussetzungen gegeben, weil z.B. beide Ehegatten im Ausland leben, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.


Alııntıdan da anlaşılacağı üzere boşanmak isteyen eşlerin ikametgahları hem yetkili mahkeme hem de avukatlık ücretleri konusunda konusunda büyük rol oynuyor.

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